Rahmenvereinbarungen über den Schutz von FFH-Arten und Vogelarten beim Abbau keramischer Rohstoffe (Rheinland-Pfalz)

  • Beteiligte Organisationen:
    • Umweltministerium Rheinland-Pfalz
    • Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale
    Laufzeit des Projekts:

    2005 bis dato

    Räumliche Geltung:

    Rheinland-Pfalz

    Beschreibung:

    42 Tonabbauflächen innerhalb und außerhalb Natura-2000 Gebieten. 19 aktive Tagebaue im FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“ (DE 5413-301). Die Rahmenvereinbarung wurde zum Schutz der Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, wie z.B. Gelbbauchunke und Kammmolch, sowie zum Schutz weiterer an Pionierhabitate angepasster Amphibien-Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (insbesondere Laubfrosch, Kreuzkröte, Geburtshelferkröte) und der an Grubenhabitate angepassten europäischen Vogelarten (insbesondere Uhu, Wanderfalke, Uferschwalbe, Steinschmätzer, Schwarzkehlchen, Flussregenpfeifer) geschlossen. Auf den Tonabbauflächen innerhalb von Natura 2000-Gebieten wird hinsichtlich der Arten der Nachweis der Verträglichkeit durch diese Vereinbarung erbracht. Wegen des großflächigen Zusammenhangs und der besonderen Bedeutung des Westerwälder Tonreviers für die Gesamtpopulation der FFH- Arten nach Anhang II und IV und der Vogelarten wird diese Rahmenvereinbarung von der SGD Nord (Obere Naturschutzbehörde) in die Bewirtschaftungspläne für das FFH-Gebiet „Westerwälder Kuppenland“ und das Vogelschutzgebiet „Westerwald“ (VSG 5312-401) übernommen.

    Ansprechpartner:

    Christian Reim
    Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale
    reim@bkri.de


    Quelle: Stefan Backes
    Quelle: SIBELCO Deutschland GmbH
    Quelle: SIBELCO Deutschland GmbH
    Quelle: BKRI e.V.